Erben will gelernt sein
Das Wort „Billion“ gehört zu den seltener gebrauchten Wörtern in der deutschen Sprache. Das liegt einfach daran, dass es kaum jemanden gibt, der in dieser Größenordnung denkt oder sie sich vorstellen kann. Immerhin entspricht eine Billion 1000 Milliarden. Nimmt man in Deutschland jedoch den Gesamtwert von Grund- und Geldvermögen, Versicherungen und Gebrauchsvermögen, die die Besitzer wechseln, die vererbt werden, kommt man auf eine Billionensumme.
Erblasser hinterlassen eine Erbschaft
Das schlichte Substantiv Erbschaft beziehungsweise Erben mutet angesichts einer solch gigantischen Summe wie eine maßlose Untertreibung an. In gewisse Weise ist es das auch, denn der Ring des Großvaters, ein Erbstück, das auf den Enkel übergeht, ist streng genommen und im juristischen Sinne vergleichbar mit dem Industrieunternehmen, das vom Vater auf die Tochter oder den Sohn vererbt wird.
In beiden Fällen gibt es den Erblasser. Wenn jemand stirbt, hinterlässt sie oder er etwas. Diese Hinterlassenschaft nennt man auch Erbe. Die Erbmasse, also sagen wir mal das Haus mit Grundstück und Garten geht auf die Erben beziehungsweise die Erbengemeinschaft über. Sie beerben den Erblasser. Erben haben in vielen Fällen allerdings die unangenehme Eigenschaft, sich über das Erbe zu streiten. Für diese besondere Form des Streits gibt es den Fachausdruck Erbstreitigkeiten.
Erbteilung aus der Erbschaftsmasse
Bei Erbstreitigkeiten geht es in oft jahrelangen Prozessen beispielsweise darum, festzustellen, welche Erbteile aus der Erbmasse welchen Erben zustehen. Oder ob es Erben gibt, die aus unterschiedlichsten Gründen enterbt wurden und nun ihr Recht geltend machen.
Um Erbstreitigkeiten zu vermeiden oder zumindest in Grenzen zu halten, setzen weitblickende Erblasser einen Vertrag zwischen sich und den Erben auf. Es versteht sich von selbst, dass dieser notariell beglaubigt werden und den Bestimmungen des Erbrechts folgen muss. Dieses ist, wie jedes juristische Fachgebiet, ziemlich kompliziert. Erst wenn dies geklärt ist, kann es zu einer Erbteilung, also einer Aufteilung des Erbes, kommen.
Erbschleicherei und Erbfeinde
Schwieriger wird es, wenn eine Tante oder ein Onkel etwas vererben. Nicht selten wird trotz entsprechender Verfügung erbittert um den Schmuck der Erbtante oder die Grundstücke des Erbonkels gekämpft. Schließlich will man sich ja nicht umsonst jahrelang und ach so liebevoll um sie gekümmert haben. Denn schließlich ist es ja nicht widerrechtlich oder gar unmoralisch, die Tante beziehungsweise den Onkel so völlig selbstlos gepflegt zu haben! Böse Zungen nennen so etwas Erbschleicherei.
Allerdings, da müsste schon der Nachweis her, dass in dem jeden Morgen gereichten Glas Orangensaft stets ein paar Tropfen Gift gewesen sind, oder dass bei der Abfassung des Testaments massiv nachgeholfen wurde. Obwohl: Es soll früher so etwas ja gegeben haben… Manche Familien wurden dann zu Erbfeinden, die sich über mehrere Generationen hinweg hassten und bekämpften.
Erbschein und Erbenhaftung
Wenn schließlich und endlich alles geklärt ist, wird den Erbberechtigten der Erbschein ausgestellt. Nun kann das Erbe angetreten werden. Was auch immer vererbt wurde, ist jetzt zum Erbeigentum geworden. Und das Finanzamt hält die Hand auf: Es muss nämlich Erbschaftssteuer gezahlt werden.
Stellen Erben allerdings – in der Regel erst bei der Testamentseröffnung – fest, dass sie keine Besitztümer, sondern Schulden geerbt haben, ist das wahrlich kein Grund zur Freude. Denn Erben können für Forderungen an den Nachlass des Erblassers haftbar gemacht werden. Dafür gibt es den schönen Ausdruck Erbenhaftung. Es sei denn, alle Erben verzichten auf das Erbe, schlagen es aus. Will keiner das Erbe annehmen, bleibt der Staat – und damit die Gemeinschaft aller Steuerzahler – auf den Schulden sitzen.
Lachende Erben
Auch den redensartlich gewordenen lachenden Erben kann die gute Laune schnell vergehen. Dann fällt die Maske der vermeintlichen Trauer und macht einer Verärgerung Platz, weil man nicht bedacht wurde oder sogar Schulden geerbt hat. Erben will eben gelernt sein. Einen kleinen Trost gibt es zumindest: Schulden sind nicht erblich – und private Schulden in Billionenhöhe dürften kaum vorkommen.
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Das Wort „Billion“ gehört zu den seltener gebrauchten Wörtern in der deutschen Sprache. Das liegt einfach daran, dass es kaum jemanden gibt, der in dieser Größenordnung denkt oder sie sich vorstellen kann. Immerhin entspricht eine Billion 1000 Milliarden. Nimmt man in Deutschland jedoch den Gesamtwert von Grund- und Geldvermögen, Versicherungen und Gebrauchsvermögen, die die Besitzer wechseln, die vererbt werden, kommt man auf eine Billionensumme.
Erblasser hinterlassen eine Erbschaft
Das schlichte Substantiv Erbschaft beziehungsweise Erben mutet angesichts einer solch gigantischen Summe wie eine maßlose Untertreibung an. In gewisse Weise ist es das auch, denn der Ring des Großvaters, ein Erbstück, das auf den Enkel übergeht, ist streng genommen und im juristischen Sinne vergleichbar mit dem Industrieunternehmen, das vom Vater auf die Tochter oder den Sohn vererbt wird.
In beiden Fällen gibt es den Erblasser. Wenn jemand stirbt, hinterlässt sie oder er etwas. Diese Hinterlassenschaft nennt man auch Erbe. Die Erbmasse, also sagen wir mal das Haus mit Grundstück und Garten geht auf die Erben beziehungsweise die Erbengemeinschaft über. Sie beerben den Erblasser. Erben haben in vielen Fällen allerdings die unangenehme Eigenschaft, sich über das Erbe zu streiten. Für diese besondere Form des Streits gibt es den Fachausdruck Erbstreitigkeiten.
Erbteilung aus der Erbschaftsmasse
Bei Erbstreitigkeiten geht es in oft jahrelangen Prozessen beispielsweise darum, festzustellen, welche Erbteile aus der Erbmasse welchen Erben zustehen. Oder ob es Erben gibt, die aus unterschiedlichsten Gründen enterbt wurden und nun ihr Recht geltend machen.
Um Erbstreitigkeiten zu vermeiden oder zumindest in Grenzen zu halten, setzen weitblickende Erblasser einen Vertrag zwischen sich und den Erben auf. Es versteht sich von selbst, dass dieser notariell beglaubigt werden und den Bestimmungen des Erbrechts folgen muss. Dieses ist, wie jedes juristische Fachgebiet, ziemlich kompliziert. Erst wenn dies geklärt ist, kann es zu einer Erbteilung, also einer Aufteilung des Erbes, kommen.
Erbschleicherei und Erbfeinde
Schwieriger wird es, wenn eine Tante oder ein Onkel etwas vererben. Nicht selten wird trotz entsprechender Verfügung erbittert um den Schmuck der Erbtante oder die Grundstücke des Erbonkels gekämpft. Schließlich will man sich ja nicht umsonst jahrelang und ach so liebevoll um sie gekümmert haben. Denn schließlich ist es ja nicht widerrechtlich oder gar unmoralisch, die Tante beziehungsweise den Onkel so völlig selbstlos gepflegt zu haben! Böse Zungen nennen so etwas Erbschleicherei.
Allerdings, da müsste schon der Nachweis her, dass in dem jeden Morgen gereichten Glas Orangensaft stets ein paar Tropfen Gift gewesen sind, oder dass bei der Abfassung des Testaments massiv nachgeholfen wurde. Obwohl: Es soll früher so etwas ja gegeben haben… Manche Familien wurden dann zu Erbfeinden, die sich über mehrere Generationen hinweg hassten und bekämpften.
Erbschein und Erbenhaftung
Wenn schließlich und endlich alles geklärt ist, wird den Erbberechtigten der Erbschein ausgestellt. Nun kann das Erbe angetreten werden. Was auch immer vererbt wurde, ist jetzt zum Erbeigentum geworden. Und das Finanzamt hält die Hand auf: Es muss nämlich Erbschaftssteuer gezahlt werden.
Stellen Erben allerdings – in der Regel erst bei der Testamentseröffnung – fest, dass sie keine Besitztümer, sondern Schulden geerbt haben, ist das wahrlich kein Grund zur Freude. Denn Erben können für Forderungen an den Nachlass des Erblassers haftbar gemacht werden. Dafür gibt es den schönen Ausdruck Erbenhaftung. Es sei denn, alle Erben verzichten auf das Erbe, schlagen es aus. Will keiner das Erbe annehmen, bleibt der Staat – und damit die Gemeinschaft aller Steuerzahler – auf den Schulden sitzen.
Lachende Erben
Auch den redensartlich gewordenen lachenden Erben kann die gute Laune schnell vergehen. Dann fällt die Maske der vermeintlichen Trauer und macht einer Verärgerung Platz, weil man nicht bedacht wurde oder sogar Schulden geerbt hat. Erben will eben gelernt sein. Einen kleinen Trost gibt es zumindest: Schulden sind nicht erblich – und private Schulden in Billionenhöhe dürften kaum vorkommen.
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